Verantwortlich: Simone Okoye
Bereitgestellt: 03.11.2021
Organisation und Gesetzessammlungen der Kirchgemeinde Erlenbach
Informationszugang
Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen. Wer Zugang zu Informationen will, stellt ein schriftliches Gesuch (§ 24 Abs. 1 IDG).
Gesuche um Zugang zu den bei der Kirchgemeinde vorhandenen Informationen sind zu richten an: Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Erlenbach, Schulhausstrasse 40, 8703 Erlenbach.
Allgemeine Auskünfte zu den Tätigkeiten der Kirchgemeinde sind auch unter der Telefon Nummer 044 911 03 83 oder über E-Mail erhältlich.
Gesuche um Zugang zu den bei der Kirchgemeinde vorhandenen Informationen sind zu richten an: Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Erlenbach, Schulhausstrasse 40, 8703 Erlenbach.
Allgemeine Auskünfte zu den Tätigkeiten der Kirchgemeinde sind auch unter der Telefon Nummer 044 911 03 83 oder über E-Mail erhältlich.
Angaben zu den Archiven
Die Kirchgemeinde führt das Kirchgemeindearchiv, das Pfarramt das Pfarrarchiv (Art. 95 und 96 » Kirchenordnung). Das Pfarrarchiv enthält die kirchlichen Register (Taufregister, Konfirmationsregister, Trauregister, Abdankungsregister), Personal- und Familienregister (oder Kartotheken) sowie wichtige Briefwechsel und Akten der pfarramtlichen Angelegenheiten. Die in den kirchlichen Registern enthaltenen Angaben werden dauerhaft aufbewahrt.
Das Kirchgemeindearchiv und das Pfarrarchiv werden nach den Vorgaben des Archivgesetzes vom 24. September 1995 (LS 432.11) und der Archivverordnung vom 9. Dezember 1999 (LS 432.111) fachgerecht unterhalten und geführt. Für das Pfarrarchiv ist überdies die Verordnung über die Führung des Pfarrarchivs und der kirchlichen Register vom 4. Juli 1973 massgebend.
Das Kirchgemeindearchiv und das Pfarrarchiv werden nach den Vorgaben des Archivgesetzes vom 24. September 1995 (LS 432.11) und der Archivverordnung vom 9. Dezember 1999 (LS 432.111) fachgerecht unterhalten und geführt. Für das Pfarrarchiv ist überdies die Verordnung über die Führung des Pfarrarchivs und der kirchlichen Register vom 4. Juli 1973 massgebend.