Verantwortlich: Simone Okoye
Bereitgestellt: 06.11.2023
Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft das Budget und die Jahresrechnung der Kirchgemeinde. Zudem prüft sie weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden, soweit nicht eine andere Kommission dafür zuständig ist.
Prüfung der Jahresrechnung
Die RPK prüft die Jahresrechnung finanzpolitisch auf ihre Übereinstimmung mit dem Budget. Abweichungen bei dem Soll-Ist-Vergleich sollen begründet, finanzrechtlich zulässig, rechnerisch richtig und im umfassenden Sinn finanziell angemessen sein. Als Grundlage für die finanzpolitische Prüfung dient der Prüfbericht der finanztechnischen Prüfstelle.
Nach erfolgter Prüfung erstellt die RPK einen Bericht und stellt einen Antrag an die Gemeindeversammlung. Der Antrag der RPK lautet auf Genehmigung, Rückweisung oder Nichtgenehmigung der Jahresrechnung.
Prüfung des Budgets
Die RPK prüft das Budget und den Steuerfuss auf die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit. Finanzrechtlich zulässig ist das Budget, wenn die Regeln des Finanzhaushalts und die ergänzenden Rechtsgrundlagen der Gemeinde eingehalten sind.
Unter der finanziellen Angemessenheit wird überprüft, ob das Budget bezogen auf die finanzielle Situation der Gemeinde und deren absehbare Entwicklung im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang angemessen ist.
Nach erfolgter Prüfung erstellt die RPK einen Bericht und stellt einen Antrag an die Gemeindeversammlung. Der Antrag der RPK lautet auf Genehmigung (mit oder ohne Änderungen) oder Rückweisung des Budgets.
Prüfung der Jahresrechnung
Die RPK prüft die Jahresrechnung finanzpolitisch auf ihre Übereinstimmung mit dem Budget. Abweichungen bei dem Soll-Ist-Vergleich sollen begründet, finanzrechtlich zulässig, rechnerisch richtig und im umfassenden Sinn finanziell angemessen sein. Als Grundlage für die finanzpolitische Prüfung dient der Prüfbericht der finanztechnischen Prüfstelle.
Nach erfolgter Prüfung erstellt die RPK einen Bericht und stellt einen Antrag an die Gemeindeversammlung. Der Antrag der RPK lautet auf Genehmigung, Rückweisung oder Nichtgenehmigung der Jahresrechnung.
Prüfung des Budgets
Die RPK prüft das Budget und den Steuerfuss auf die finanzrechtliche Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit. Finanzrechtlich zulässig ist das Budget, wenn die Regeln des Finanzhaushalts und die ergänzenden Rechtsgrundlagen der Gemeinde eingehalten sind.
Unter der finanziellen Angemessenheit wird überprüft, ob das Budget bezogen auf die finanzielle Situation der Gemeinde und deren absehbare Entwicklung im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang angemessen ist.
Nach erfolgter Prüfung erstellt die RPK einen Bericht und stellt einen Antrag an die Gemeindeversammlung. Der Antrag der RPK lautet auf Genehmigung (mit oder ohne Änderungen) oder Rückweisung des Budgets.
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
Fabian Krek, Präsident
Florian Rohrer, Aktuar
Ruedi Schmid
Christine Bachmann
Urs Anderegg
Mitteilungen an die RPK leitet das Sekretariat gerne weiter:
Florian Rohrer, Aktuar
Ruedi Schmid
Christine Bachmann
Urs Anderegg
Mitteilungen an die RPK leitet das Sekretariat gerne weiter: